
Ihre Meldung in sicheren Händen.
Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz
- Ab dem 2. Juli 2023 sind alle privaten Unternehmen und öffentlichen Institutionen mit mindestens 50 Angestellten verpflichtet, eine interne Stelle einzurichten, die zur Meldung von Vorfällen dient.
- Für kleine private Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern besteht eine Ausnahmeregelung, die es ihnen bis zum 17. Dezember 2023 ermöglicht, diese interne Meldestelle einzurichten, abgesehen von wenigen Ausnahmen, wie z. B. Finanzdienstleistern.
- Die interne Meldestelle muss unabhängig und fachkundig sein. Ihre Aufgabe ist es, gemeldete Verstöße zu überprüfen und zu entscheiden, ob die Organisation weitere Maßnahmen ergreifen muss. Außerdem ist sie dafür zuständig, den Kontakt zur Person, die den Hinweis gegeben hat, aufrechtzuerhalten.
- Es wird gefordert, dass die interne Meldestelle einen Meldekanal unterhält, der den gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit und Dokumentation entspricht. Die vertrauliche Behandlung eingehender Hinweise ist eine weitere wichtige Aufgabe.
- Um die rechtliche Komplexität der gemeldeten Vorfälle angemessen zu berücksichtigen, sollten erfahrene Fachleute, die mit vertraulichen Informationen umgehen können, für die interne Meldestelle verantwortlich sein.
- Unsere Anwälte sind daran gewöhnt, vertrauliche Informationen zu behandeln, und agieren unabhängig als Datenschutzbeauftragte.
- Durch unser Meldeportal Diskretmelden bieten wir eine technologische Lösung, die alle gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit und Dokumentation erfüllt.

Unser Service umfasst:
Unser umfassendes Angebot an professionellen Dienstleistungen richtet sich an einen breit gefächerten Kundenkreis, der von lokalen Unternehmen bis hin zu globalen Konzernen reicht.
TÜV-zertifizierter Datenschutz
Betreuung durch Rechtsanwälte
Vertrauliche Entgegennahme von Meldungen sowie vertrauliche Kommunikation
Beratung
Erste rechtliche Einordnung und sicherstellung gesetzlicher Modalitäten
Digitale Infrastruktur

Individuelle Zusammenarbeit
Ganzheitliches Fall-Management: Wir kümmern uns darum.
Gründliche Überprüfung von Meldungen: Wir prüfen die Fakten und entscheiden über notwendige Maßnahmen.
Zusammenarbeit für maßgeschneiderte interne Strukturen: Gemeinsam definieren wir Rollen, Informationsflüsse und Maßnahmen.
Expertenunterstützung für abschließende Bewertungen: Interne und externe Fachleute helfen bei der abschließenden Einschätzung von Meldungen.
Ihre Vorteile
Bestätigung und protokollierten Empfang von Meldungen für Hinweisgebende: Wir geben Rückmeldung über den Eingang Ihrer Meldung.
Vertrauliche Kommunikation und umfassende Dokumentation: Alle Schritte erfolgen innerhalb des Systems vertraulich und nachvollziehbar.
Schutz der Identität von Hinweisgebenden und Beteiligten: Wir bewahren die Vertraulichkeit der involvierten Personen.
Dokumentation von erforderlichen Zustimmungen: Wir halten alle notwendigen Einwilligungen fest.
Integration des Hinweisgebersystems als zentrales Element in Ihr Compliance Management System (CMS): Wir sehen das Hinweisgebersystem als integralen Bestandteil Ihrer Compliance-Strategie.
Datenlöschung gemäß gesetzlicher Vorgaben: Nicht relevante Daten werden gemäß den gesetzlichen Richtlinien gelöscht.
Unterstützung in verschiedenen Sprachen: Unsere Lösung ist mehrsprachig und passt sich Ihren Anforderungen an.